Ansprache

Sind alle Vorbereitungen getroffen, fassen wir potenzielle Interessenten zunächst in einer Long- und dann in einer gemeinsam mit dem Mandanten reduzierten Shortlist zusammen. Diese Interessenten werden dann in einem sogenannten Parallelverfahren angesprochen. Die möglichen Erwerber erhalten nach der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung das Informationsmemorandum. In einem zweistufigen Prozess wird von den interessierten Parteien zunächst eine Absichtserklärung oder Letter of Intent (LOI) verlangt, die wichtige Parameter wie Kaufpreis, Konzept und Finanzierungsmodalitäten enthält. Der vom Mandanten ausgewählte Interessentenkreis wird dann zu einer Management- bzw. Unternehmenspräsentation eingeladen, um den nachgelagerten Due- Diligence-Prozess möglichst fokussiert durchführen zu können.